BBU Salzburg Mitgliedschaftsbedingungen:

Anmeldung 
Um ordentliches Mitglied der BBU Salzburg zu werden, fülle bitte das Online-Anmeldeformular aus und überweise den Mitgliedsbeitrag. Falls Du mehrere Mitglieder melden möchtest, dann melde diese bitte einzeln an. Unsere Datenschutzerklärung findest Du hier. Etwaige Ummeldegebühren, wie sie teilweise von ausländischen Verbänden eingehoben werden, sind zur Gänze vom neuen Mitglied zu tragen.

Zeitpunkt der Anmeldung
Die Mitgliedschaft wird gültig durch das Absenden eines korrekten und vollständig ausgefüllten Formulars und die fristgerechte Einzahlung des Mitgliedsbeitrags. In besonderen Fällen werden Zahlungserleichterungen gewährt - hierzu bitte vorab unter office@bbu-salzburg.at anfragen. Rückerstattungen des Mitgliedsbeitrags werden nur in Ausnahmefällen nach Absprache gewährt. Gegen die Höhe des Mitgliedsbeitrags besteht kein Einspruchsrecht.

Dauer der Mitgliedschaft
Die Dauer der Mitgliedschaft wird bis zur SCHRIFTLICHEN Abmeldung durch das Mitglied vereinbart. Die Abmeldung hat bis spätestens zum 01. Mai der jeweiligen Saison postalisch oder an mitglied@bbu-salzburg.at zu erfolgen. Vereinseigene Ausrüstungsgegenstände sind dem Verein zu retournieren. Nach dem 01. Mai verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um eine Saison. Bei Abmeldung nach dem 01. Mai ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25% des Mitgliedsbeitrags der neuen Saison zu bezahlen.

Einverständnis Foto- und Videoaufnahmen
Ich bin damit einverstanden, dass von meinem Kind bzw. von mir Foto- und Videoaufnahmen während der Trainings und während Veranstaltungen und Spielen erstellt werden können, die der Verein zu Werbezwecken und für Medienberichte verwenden kann.

Satzungen und Ordnungen
Es gelten die ausgehängten Vereinssatzungen, sowie die jeweiligen Hallen- und Sportplatzordnungen.

Schäden
Kosten aufgrund von Schäden oder Verschmutzungen an bzw. von Vereinseigentum und Eigentum Dritter (z.B. gemieteten Bussen, Hallen, Sportgeräten etc.) sind vom Verursacher bzw. dessen Erziehungsberechtigen in voller Höhe zu begleichen. Der Verein kommt hier für keine Schäden oder Verschmutzungen – gleich ob absichtlich oder unabsichtlich herbeigeführt – auf.  

Aufsichtspflicht
Bitte beachte, dass Kinder unter dem 16. Lebensjahr vor und nach dem Training, wie auch vor und nach Spielen oder sonstigen Vereinsveranstaltungen, unter die Aufsichtspflicht der Eltern fallen.

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